Einkommensteuererklärung
In der Einkommensteuererklärung werden alle Einkünfte ermittelt, egal ob aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, aus Miete oder Pacht, aus Kapitalerträgen oder anderen Quellen. Dies geschieht durch Festellung der steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben und eventuellen Freibeträgen. Die endgültige Veranlagung wird durch das Finanzamt vorgenommen. Hierzu wird die ingesamt zu erstattende oder zu zahlende Steuer ermittelt. Hierbei werden vorausbezahlte Einkommen-, Lohn- und weitere bereits gezahlte Steuerbeträge von der festzusetzenden Einkommensteuer abgezogen. Bei einer sorgfältig erstellten Erklärung sind Rückzahlungen in der Höhe von größeren Beträgen keine Seltenheit.
Unsere Leistungen umfassen:
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Prüfung von Einkommensteuerbescheiden
- Kontrolle und Optimierung von Vorauszahlungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden