Einkommensteuer
In der Einkommensteuererklärung werden alle Einkommen und Einkünfte ermittelt. Dies geschieht durch die Feststellung der steuerpflichtigen Einnahmen, egal ob
- aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit,
- aus Miete oder Pacht,
- aus Kapitalerträgen oder
- anderen Quellen.
Privatpersonen können verschiedene Ausgaben steuermindernd geltend machen und so die Steuerlast senken. Dies sind beispielsweise
- Werbungskosten wie Fahrtkosten (Entfernungspauschale), Arbeitsmittel, Fortbildungs- oder auch Umzugskosten,
- Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen (div. Versicherungen), Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge,
- außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Zahnbehandlungen oder Brillen, Pflegekosten und Unterhaltszahlungen oder auch
- haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Hinzu kommen Freibeträge wie der Grundfreibetrag und mögliche Kinderfreibeträge.
Die endgültige Veranlagung wird auf Basis der eingereichten Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt vorgenommen. Hierzu wird die insgesamt zu erstattende oder zu zahlende Einkommensteuer ermittelt.
Hierbei werden vorausbezahlte Einkommen-, Lohn- und weitere bereits gezahlte Steuerbeträge von der festzusetzenden Einkommensteuer abgezogen. Bei einer sorgfältig erstellten Erklärung sind größere Rückzahlungen keine Seltenheit.
Unsere Leistungen rund um Ihre Einkommensteuer umfassen:
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Prüfung von Einkommensteuerbescheiden
- Kontrolle und Optimierung von Vorauszahlungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden