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Steuernews 09/2021

Diesen Monat stellen wir Ihnen einige Online-Anwendungen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens vor. Gerne führen wir Ihnen die vorgestellten Anwendungen in einem persönlichen Gespräch vor.

Ihr SR-Steuer Team

Digitale Kanzlei 2022

Die DATEV eG vergibt dieses Label an Kanzleien, die eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten umsetzen und somit beim Thema Digitalisierung „up to date“ sind.

Seit diesem Jahr sind wir berechtigt, dieses Label zu führen.

Arbeitnehmer-Online

AN-Online ist ein digitales Angebot bei dem Ihre Mitarbeiter die Lohnabrechnungen und alle wichtigen Gehaltsdokumente auf einem Online-Portal einsehen können.

Ihre Arbeitnehmer erhalten nach Freischaltung durch uns einen persönlichen Zugang zur Datev-Platform. Das lästige Ausdrucken und Verteilen der Lohnabrechnungen entfällt für Sie.

Dieses Angebot kann auch nur von einzelnen Mitarbeitern angenommen werden.

Link: Datev-Arbeitnehmer-Online Tour

Personio

Personio ist eine Software für Ihre Personalverwaltung. Sie wird bei Ihnen im Unternehmen eingesetzt und durch Datev-Schnittstellen an unser Büro weitergeleitet. Somit wird Ihr Personalmanagement automatisiert und vereinfacht.

Link: Personio

Unternehmen-Online

Datev-Unternehmen-Online ist ein Programm für den Beleg-, Daten- und Dokumentenaustausch zwischen Unternehmen und Steuerberater.

Im Bereich Buchführung gibt es den Cloud-Service „Belege Online“, mit dem Sie digitale Belege bearbeiten und revisionssicher ablegen können. Gleichzeitig können Sie mit Hilfe dieses Programms Ihre offenen Posten verwalten, Lieferanten bezahlen und Ihr Kassenbuch GoBD-Konform führen.

Im Bereich Lohn stehen Ihnen jederzeit alle Lohnabrechnungsunterlagen zur Verfügung.

Link: Datev-Unternehmen-Online Tour

Datev Meine Steuern

Datev „Meine Steuern“ ist die Cloud-Anwendung zur Speicherung und Übermittlung Ihrer Einkommensteuer-Belege an uns. Sobald Sie steuerrelevante Belege erhalten können Sie uns diese per Foto oder Scan in die Cloud hochladen. Das lästige Suchen der relevanten Belege zur Erstellung der Einkommensteuererklärung entfällt.

Link: Meine-Steuern Video (Youtube)

Wichtige Neuerungen:

Betriebliche Altersvorsorge:

Ab Januar 2022 müssen Sie als Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) Ihrer Arbeitnehmer mit 15% bezuschussen. Die Regelung, die zunächst nur Neuzusagen ab dem 01.01.2019 betraf, wird damit auf sämtliche Entgeltumwandlungen – unabhängig vom Datum des Abschlusses – erweitert.

Erweiterte Meldepflicht bei Minijobbern

Mit der Jahresmeldung 2021 müssen nun auch für Minijobber die Steueridentifikationsnummern übermittelt werden. Bitte teilen Sie uns für alle Aushilfen die jeweilige Nummer mit.

Steuerfälligkeiten

10. Okt – Lohnsteueranmeldung September
10. Okt – Umsatzsteuervoranmeldung September/3. Quartal (bei Dauerfristverlängerung August)
10. Nov – Lohnsteueranmeldung Oktober
10. Nov – Umsatzsteuervoranmeldung Oktober (bei Dauerfristverlängerung September/3. Quartal)
15. Nov. – Gewerbesteuervorauszahlung IV. Quartal

Beachten Sie bitte, dass die zu zahlenden Beträge am Fälligkeitstage beim Finanzamt eingegangen sein müssen. Aus diesem Grunde empfehlen wir dem Finanzamt/der Stadt eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen