Steuernews 01/2022
Elektronische AU ab dem 01.07.2022
Ab dem 1.7.2022 ist es so weit: Arbeitnehmer müssen dann ihre AU’s nicht mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Bescheinigungen elektronisch zur Verfügung. Deshalb brauchen wir auch für alle Aushilfen die Information neu welcher gesetzlichen Krankenkasse die versichert sind.
Sachbezugswerte
Auch in diesem Jahr wurde die Sachbezugswerte zum 01.01. angepasst. Der Wert für ein Mittag- bzw. Abendessen wurde auf 3,57€ je Mahlzeit und für ein Frühstück auf 1,87€ angehoben.
Digitalisierung:
Lohn Vorerfassung
Sie zahlen Ihre Mitarbeiter nach Arbeitsstunden oder zahlen mtl. wechselnde Bezüge? Die Lohn Vorerfassung ermöglicht eine Erfassung der STunden und Bezüge in einer Excel Anwendung, welche wir digital in unsere Systeme übernehmen können.
Digitale Personalakte
Mit einer digitalen Personalakte schaffen Sie eine einheitliche Datenbasis rund um Ihre Personalprozesse.
Die digitale Personalakte in DATEV Unternehmen online dient als Datendrehscheibe zwischen Ihnen und unserer Kanzlei. Sie laden die für die Lohnabrechnung relevanten Dokumente in Unternehmen online hoch und speichern sie so im DATEV-Rechenzentrum. Ihr Sachbearbeiter in unserer Kanzlei kann die gespeicherten Dokumente weiterverarbeiten, z.B. mit Schlagworten versehen und für die Lohnabrechnung berücksichtigen. Auch nach der Lohnabrechnung stehen die Dokumente sowohl Ihnen als auch uns jederzeit zur Verfügung.
RZ-Bankenabruf
Um Blickbewegungen digital erfassen zu können, bieten wir Ihnen den RZ-Bankenabruf an. Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Bank stellt die Bank dem DATEV-Rechenzentrum jeden Tag die Kontoumsätze vom Vortag zur Abholung bereit. Das DATEV-Rechenzentrum schaltet sich täglich an das Rechenzentrum der Bank an, übernimmt die Kontoumsätze und speichert diese im DATEV-Rechenzentrum. Für die Buchhaltung stehen uns diese Bankdaten dann digital zur Verfügung.
Sprechen Sie uns gerne an, sollten Sie den Bankenabruf noch nicht nutzen.
Spectrum Webtresor
Zum Austausch von sensiblen Daten, insbesondere BWA’s, Lohnabrechnungen und Jahresabschlussunterlagen nutzen wir den Webtresor unseres Systempartners Spectrum. Beim Webtresor handelt es sich um eine sichere Dateiablage im Internet (ähnlich der bekannten Dropbox). Sowohl der Zugriff auf den Webtresor wie auch die Dateiablage ist verschlüsselt.
Mit dem Webtresor können wir mit Ihnen Daten austauschen, ohne Sie an E-Mails anhängen zu müssen.
Gerne richten wir den Webtresor für Sie ein und nutzen diesen zum Datenaustausch sensibler Unterlagen.
Sectrum ePendelordner
Bisher reichen Sie Ihre Buchführung noch im klassischen Papier-Pendelordner bei uns ein? Gerne zeigen wir Ihnen den E-Pendelordner unseres Systempartners der Firma Spectrum.
Alle notwendigen Belege zur Buchhaltung können Sie bequem in die Cloud-Anwendung hochladen und uns somit just in time zur Erstellung der Buchhaltung bereitstellen. Auch die fortschreitende Digitalisierung, die Zunahme an elektronischen Rechnungen und vor allem die geänderten gesetzlichen Vorschriften (z.B. GoBD) verlangen hier heute neue Wege, der „ePendelordner“ ist hier eine praktikable, einfach zu handhabende und kostengünstige
Steuerfälligkeiten
10. Feb – Lohnsteueranmeldung Januar
10. Feb – Umsatzsteuervoranmeldung Januar (bei Dauerfristverlängerung Dezember)
15. Feb – Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal
10. Mrz – Lohnsteueranmeldung Februar
10. Mrz – Umsatzsteuervoranmeldung Februar (bei Dauerfristverlängerung Januar)
10. Mrz – Einkommensteuer-/Körperschaftssteuervorauszahlung I. Quartal
Beachten Sie bitte, dass die zu zahlenden Beträge am Fälligkeitstage beim Finanzamt eingegangen sein müssen. Aus diesem Grunde empfehlen wir dem Finanzamt/der Stadt eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen.